Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erzgebirgische Holzspielwaren Ebert GmbH, Sorgauer Straße 1 D-09526 Olbernhau, Deutschland
1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und nur insoweit anerkannt, als sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in EURO (in Deutschland zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer).
Die Preisangaben sind freibleibend. Die Preise werden nach der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste berechnet.
3. Lieferung
Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen und ohne Gewähr, insbesondere unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstlieferung.
Schadenersatzansprüche wegen Lieferzeitüberschreitungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.
4. Valutalieferungen
Ist Valuta-Lieferung vereinbart, wird die Ware zum Zeitpunkt unserer Wahl, jedoch vor dem Valutadatum, geliefert.
5. Versand und Gefahrübergang
Die Transportgefahr ab Werk trägt der Besteller auf jeden Fall, auch wenn die Ware durch unsere eigenen Fahrzeuge befördert wird. Verpackung und Versendungsart erfolgen nach unserem Ermessen.
6. Zahlung
Unsere Rechnungen sind ab Rechnungs- bzw. Valutadatum mit 30 Tagen Ziel netto ohne Abzug zahlbar. Geht die Zahlung innerhalb 10 Tagen bei uns ein, gewähren wir 2 % Skonto, soweit nicht andere Forderungen aus unseren Lieferungen fällig sind. Für Lohnarbeiten beträgt das Zahlungsziel 10 Tage netto ohne Abzug. Lieferungen an Privatpersonen erfolgen gegen Vorauskasse.
Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredere- oder Zentralregulierungsabkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns selbst eingegangen ist. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Ist eine unserer Forderungen überfällig oder werden uns Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Zweifel ziehen, werden alle unsere Forderungen abweichend vom Absatz 1 sofort fällig. In diesem Falle sind wir berechtigt, neue Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder ausreichende Sicherheitsleistungen durchzuführen.
Bei Erstbestellungen erfolgt die Lieferung generell gegen Vorauskasse bei Gewährung von 3 % Skonto.
Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor, sie werden nur zahlungshalber angenommen. Hierdurch entstehende Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher nicht rechtskräftig festgestellter bzw. bestrittener Forderungen des Bestellers ist nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit diesen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im vollen Umfang an uns ab. Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Unbeschadet unserer Einziehungsbefugnis ist der Besteller jederzeit widerruflich zur Einziehung unserer Forderung im eigenen Namen berechtigt, solange keine unserer Forderungen überfällig ist. Vereinnahmte Zahlungen aus dem Verkauf unserer Ware werden treuhänderisch für uns empfangen und verwahrt. Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %. geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.
8. Gewährleistung
Erkennbare Mängel sind entsprechend § 377 f HGB unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl entweder Ersatz in Ware oder wir vergüten den Minderwert. Kommen wir keiner dieser Verpflichtungen nach, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch wegen unerlaubter Handlung insbesondere wegen Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, wenn uns kein grobes Verschulden zuzurechnen ist. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen spätestens 1 Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Schecks und Wechsel, ist der Sitz unserer Firma. Es gilt deutsches Recht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Geschäftsführer
Jürgen Ebert