Man unterscheidet die allgemeine Frühförderung und die spezielle Frühförderung: Während sich die allgemeine Frühförderung an Kinder mit geistiger bzw. kognitiver und seelischer Behinderung sowie an Kinder, denen ohne Förderung eine entsprechende Behinderung droht, wendet, richtet sich die spezielle Frühförderung an Kinder mit Sinnesbehinderungen wie z. B. Blindheit, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit. Liegen sowohl allgemeine Entwicklungsrückstände als auch eine Sinnesbeeinträchtigung vor, können beide Frühförderangebote ergänzend und kooperativ tätig werden. (Quelle: Wikipedia)

für Frühförderung geeignet